Steuerleitfaden 2026 · CFD Steuer Deutschland

CFD Steuer Deutschland 2026: Der komplette Leitfaden nach der Gesetzesänderung

Gewinne aus CFDs sind in Deutschland steuerpflichtig, und seit dem Jahressteuergesetz 2024 gelten für Verluste neue Regeln. Dieser Leitfaden ordnet Steuersätze, Rechenbeispiel, Verlustverrechnung, Anlage KAP und legale Wege zur Senkung der Steuerlast ein. Er gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung.

  • 26,375% Gesamtsteuer ohne Kirchensteuer
  • 1.000€ Sparer-Pauschbetrag
  • 20.000€ Verlustgrenze – abgeschafft

Zuletzt geprüft: 8. Oktober 2026 · Redaktion CFD-Broker & Abgeltungssteuer · Übersicht: CFD Broker mit Abgeltungssteuer

Das Wichtigste in Kürze

  • CFD-Gewinne sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %.
  • Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls 8 % oder 9 % Kirchensteuer.
  • Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung).
  • Die Verlustgrenze von 20.000 € ist durch das Jahressteuergesetz 2024 entfallen.
  • Ohne Steuerabzug durch den Anbieter gehören die Erträge in die Anlage KAP.

Was sind CFDs steuerlich – und warum gelten sie als Termingeschäfte?

Ein CFD (Contract for Difference) ist ein Differenzkontrakt: Gehandelt wird die Kursdifferenz eines Basiswerts wie einer Aktie, eines Index oder eines Währungspaares, nicht der Basiswert selbst. Das Einkommensteuergesetz ordnet solche Finanzderivate den Termingeschäften zu (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG); auch die Finanzverwaltung behandelt CFDs so. Gewinne und Verluste zählen deshalb zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese Einordnung bestimmt Steuersatz, Verlustverrechnung und Erklärungspflichten. Eine Wette auf den Wert eines Hauses macht niemanden zum Hausbesitzer; ein CFD ist ebenso nur ein Vertrag über eine Kursdifferenz.

Keine Spekulationsfrist bei CFDs

Für CFDs gibt es keine Spekulationsfrist. Anders als bei Immobilien, die nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei verkauft werden können, spielt die Haltedauer bei CFD-Gewinnen keine Rolle. Sie sind immer steuerpflichtig, egal ob die Position Minuten oder Monate offen war.

Die Abgeltungssteuer auf CFD-Gewinne: Sätze, Soli und Kirchensteuer

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % des steuerpflichtigen Gewinns. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % wird nicht auf den Gewinn, sondern auf die Steuer berechnet. Das ergibt 1,375 % des Gewinns und eine Gesamtbelastung von 26,375 %. Mit Kirchensteuer (8 % der Steuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) sind es rund 27,82 % beziehungsweise 27,995 %, weil die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer mindert. Die Prozentsätze einfach zu addieren (25 + 5,5 + 9 = 39,5 %) ist daher ein verbreiteter Irrtum.

So berechnen Sie Ihre tatsächliche Steuerlast (Beispielrechnung)

Ein Trader erzielt 5.000 € CFD-Gewinn im Jahr; der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € ist noch frei. Steuerpflichtig bleiben 4.000 €.

ohne Kirchensteuermit Kirchensteuer (8 %)mit Kirchensteuer (9 %)
Abgeltungsteuer1.000,00 €980,39 €978,00 €
Solidaritätszuschlag55,00 €53,92 €53,79 €
Kirchensteuer–78,43 €88,02 €
Steuer gesamt1.055,00 €1.112,75 €1.119,80 €
Gewinn nach Steuer3.945,00 €3.887,25 €3.880,20 €
Belastung auf 4.000 €26,375 %27,82 %27,995 %

Als Faustregel wird häufig empfohlen, rund 30 % des realisierten Gewinns zurückzulegen. Das liegt über der tatsächlichen Quote und schafft Puffer, etwa für Nachzahlungen. Eigene Zahlen lassen sich im Steuerrechner auf der Startseite durchspielen.

Die große Gesetzesänderung 2024: Der Verlustdeckel ist gefallen

Die wichtigste Neuerung für CFD-Trader: Das Jahressteuergesetz 2024 (vom 2. Dezember 2024, im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2024 verkündet) hat die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte aufgehoben (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Verluste aus CFDs lassen sich damit ohne die Grenze von 20.000 € mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Die Aufhebung gilt in allen noch offenen Fällen, also auch für Jahre ab 2021, in denen die Steuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig ist. Für Trader mit offenen Bescheiden kann das zu erheblichen Erstattungen führen.

So war es vorher: Die 20.000-Euro-Grenze

Ab 2021 durften Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnet werden, höchstens bis 20.000 € pro Jahr. Der Rest wurde vorgetragen und unterlag in den Folgejahren derselben Grenze. Beispiel: Ein Trader erzielt 50.000 € Gewinn und 90.000 € Verlust. Früher blieben 30.000 € steuerpflichtig, vereinfacht rund 7.912 € Steuer, obwohl unterm Strich 40.000 € Verlust standen. Heute entsteht keine Steuer, und 40.000 € Verlust werden vorgetragen. Weil Steuer auf nicht vorhandene Gewinne anfallen konnte, hielten Gerichte die Regel für verfassungsrechtlich bedenklich.

Der BFH-Beschluss und seine Folgen für die Steuererklärung

Auslöser der Gesetzesänderung waren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Der Bundesfinanzhof hielt die Beschränkung im Beschluss vom 7. Juni 2024 (VIII B 113/23) bei summarischer Prüfung für nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) vereinbar. Das war eine vorläufige Entscheidung in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung, kein Urteil in der Hauptsache. Die Frage erledigte der Gesetzgeber. Ob jemand profitiert, hängt vom Stand des eigenen Bescheids ab: Offene Fälle werden geändert, bei bestandskräftigen Bescheiden ist eine Änderung nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Was jetzt zu tun ist, wenn 2021–2024 CFD-Verluste angefallen sind

  1. Steuerbescheide der Jahre 2021 bis 2024 heraussuchen und prüfen, ob Verluste aus Termingeschäften nur begrenzt verrechnet oder vorgetragen wurden.
  2. Den Verfahrensstand klären: Ist der Bescheid vorläufig, ist ein Einspruch offen oder ist er bestandskräftig?
  3. Bei offenen Fällen die Änderung beantragen und auf die Aufhebung durch das Jahressteuergesetz 2024 verweisen.
  4. Belege bereithalten: Jahresübersichten und Erträgnisaufstellungen der Anbieter sowie Verlustbescheinigungen.
  5. Bei bestandskräftigen oder verwickelten Fällen eine Steuerberatung hinzuziehen.

Deutscher vs. ausländischer Broker: Wer führt die Steuer ab?

Ob ein Broker die Steuer automatisch abführt, hängt nicht von seiner Nationalität ab, sondern davon, ob er als inländische auszahlende Stelle (Zahlstelle) auftritt. Nur dann behält er Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Eine BaFin-Aufsicht oder ein Büro in Deutschland reicht dafür nicht aus. Belegt ist der Abzug laut eigener Hilfeseite bei der Pepperstone GmbH in Düsseldorf und laut Steuer-FAQ bei CMC Markets Germany in Frankfurt; XTB führt laut Help Center keine Steuer ab; für Libertex fand sich auf libertex.com/de Anzeige keine Angabe zum Steuerabzug. Welche Anbieter belegt sind, steht auf der Seite Welcher CFD Broker führt Steuern automatisch ab? Fällt im Ausland Quellensteuer an, regeln Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnung. Einen Überblick zur Auswahl bietet die Startseite zu CFD Broker mit Abgeltungssteuer.

So prüfen Sie, ob Ihr Broker automatisch abführt

  • Jahressteuerbescheinigung anfordern: Ist dort einbehaltene Kapitalertragsteuer samt Soli und Kirchensteuer ausgewiesen?
  • Abrechnungen nach Gewinnpositionen prüfen: Taucht ein Steuerabzug auf?
  • Freistellungsauftrag erteilen und kontrollieren, ob der Anbieter ihn annimmt.
  • Im Kontovertrag nachsehen, welche Gesellschaft das Konto führt und wo sie sitzt.
  • Ohne sichtbaren Steuerabzug die Erträge selbst in der Anlage KAP erklären. Eine ausführliche Anleitung gibt es in der Schritt-für-Schritt-Prüfung zum Steuerabzug.

CFD-Gewinne richtig in der Steuererklärung angeben (Anlage KAP)

Gewinne und Verluste ohne inländischen Steuerabzug gehören in die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung, die sich über ELSTER einreichen lässt. Sie stehen im Abschnitt für Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben; Termingeschäfte werden getrennt von anderen Erträgen ausgewiesen. Seit der Aufhebung der 20.000-€-Grenze entfällt die Sonderbehandlung der Verlustverrechnung. Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr, deshalb sollten sich Trader an den Feldbezeichnungen und den Ausfüllhinweisen des amtlichen Formulars für das jeweilige Veranlagungsjahr orientieren.

Abschnitt (sinngemäß)Was dort einzutragen ist
Erträge ohne inländischen SteuerabzugSumme der CFD-Ergebnisse je Anbieter
Verluste aus Termingeschäftenohne 20.000-€-Grenze berücksichtigt
Bereits einbehaltene Steuernur bei Anbietern mit Steuerabzug, laut Steuerbescheinigung
Antrag auf Günstigerprüfungsinnvoll, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt

Schematische Darstellung der Angaben, kein amtliches Formular. Maßgeblich ist die Anlage KAP des jeweiligen Veranlagungsjahres.

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag richtig nutzen

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung); bis 2022 waren es 801 € (1.602 €). Bei Anbietern mit Steuerabzug verteilen Anleger ihn per Freistellungsauftrag, die Summe aller Aufträge darf den Betrag nicht übersteigen. Bei Anbietern ohne Abzug wird er in der Veranlagung berücksichtigt. § 20 Abs. 9 EStG schließt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten aus, der Pauschbetrag ersetzt sie. Kosten für Trading-Software, Chart-Abos oder Fachliteratur sind deshalb nicht absetzbar. Direkte Transaktionskosten wie Kommissionen mindern dagegen bereits das Ergebnis, das der Anbieter ausweist.

Drei Irrtümer bei der CFD-Steuer, die sich hartnäckig halten

IrrtumTatsächliche Lage
Mythos Die Verlustgrenze von 20.000 € gilt weiterhin.Fakt Das Jahressteuergesetz 2024 hat sie in allen offenen Fällen aufgehoben.
Mythos Werbungskosten lassen sich zusätzlich zum Pauschbetrag absetzen; der Pauschbetrag liege bei 801 €.Fakt § 20 Abs. 9 EStG schließt den Abzug aus. Der Pauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 €.
Mythos Steuer fällt erst bei der Auszahlung an.Fakt Die Steuerpflicht entsteht mit dem Schließen der Position, nicht mit der Auszahlung des Guthabens.
  1. Freistellungsauftrag verteilen: Den Pauschbetrag auf Anbieter mit Steuerabzug aufteilen; die Summe darf 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigen.
  2. Verlustbescheinigung beantragen: Wer bei mehreren Anbietern handelt, kann Verluste über alle Konten verrechnen. Der Antrag beim Anbieter ist bis zum 15. Dezember des Jahres zu stellen.
  3. Günstigerprüfung nutzen: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, etwa bei Studierenden oder Teilzeit, wendet das Finanzamt auf Antrag den niedrigeren Satz an (§ 32d Abs. 6 EStG).
  4. Trading-GmbH prüfen: In der Gesellschaft fallen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an, zusammen etwa 23 bis 33 % je nach Hebesatz. Ausschüttungen werden beim Gesellschafter zusätzlich besteuert, und Buchführung und Jahresabschluss kosten laufend Geld. Einen festen Schwellenwert gibt es nicht; die Struktur lohnt sich eher bei dauerhaft hohen Gewinnen, die im Unternehmen verbleiben sollen. Vorher ist Beratung ratsam.

Alle vier Wege sind legal; sie sind nach Aufwand und Zugänglichkeit geordnet.

Wichtiger Hinweis zu CFD-Risiken

Risikohinweis: CFDs sind komplexe Hebelprodukte, bei denen Verluste schnell entstehen können. Nach Angaben der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA verlieren je nach Anbieter typischerweise 74 bis 89 % der Privatkundenkonten Geld. Ein Verständnis des Marktrisikos ist Voraussetzung für sinnvolle Steuerplanung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Einkommensteuergesetz: § 20 (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4, Abs. 6, Abs. 9) und § 32d (Abs. 6).
  • Jahressteuergesetz 2024 vom 2. Dezember 2024, verkündet am 5. Dezember 2024 (Aufhebung von § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG).
  • Bundesfinanzhof, Beschluss vom 7. Juni 2024, VIII B 113/23.
  • Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer.
  • ESMA, Mitteilung zur Beschränkung von CFDs für Privatanleger (2018).
  • Hilfeseiten der Anbieter, wie unter Methodik beschrieben.

Häufige Fragen zur CFD-Steuer in Deutschland

Wie werden CFD-Gewinne in Deutschland versteuert?

CFD-Gewinne zählen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Termingeschäfte). Es fallen 25 % Abgeltungsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls 8 % oder 9 % Kirchensteuer an. Ohne Kirchensteuer sind das 26,375 %. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleibt steuerfrei.

Was gilt seit Ende 2024 für die Verlustverrechnung von CFD-Verlusten?

Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Grenze von 20.000 € für Verluste aus Termingeschäften aufgehoben, und zwar in allen noch offenen Fällen. CFD-Verluste lassen sich seitdem unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Nicht ausgeglichene Verluste werden vorgetragen. Aktienverluste bleiben in einem eigenen Verrechnungstopf.

Führt mein Broker die Steuer automatisch ab?

Nur wenn er als inländische Zahlstelle auftritt. Das hängt davon ab, welche Gesellschaft das Konto führt, nicht von der BaFin-Aufsicht. Belegt ist der Abzug bislang für die Pepperstone GmbH und CMC Markets Germany. Eine Übersicht bietet die Seite Welcher CFD Broker führt Steuern automatisch ab?

Welche Anlagen sind für die Steuererklärung relevant (z. B. Anlage KAP)?

Maßgeblich ist die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung. Dort stehen Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug, Angaben zur Kirchensteuer und der Antrag auf Günstigerprüfung. Die Abgabe ist über ELSTER möglich. Sind Verluste aus mehreren Jahren betroffen, gehören auch die Verlustbescheinigungen der Anbieter zu den Unterlagen.

Was ist der steuerliche Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Brokern?

Entscheidend ist die inländische Zahlstelle. Besteht sie, behält der Anbieter die Steuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Fehlt sie, bleibt der Abzug aus, und der Anleger erklärt Gewinne und Verluste selbst. Die Steuerpflicht besteht in beiden Fällen, nur die Zuständigkeit für die Abführung unterscheidet sich.

Wie werden Krypto-CFDs versteuert?

Ein Krypto-CFD ist ein Derivat, kein Besitz von Coins. Die einjährige Haltefrist für direkt gehaltene Kryptowerte gilt dafür nicht. Gewinne sind als Termingeschäfte unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig, mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auch Verluste lassen sich nach den allgemeinen Regeln verrechnen.

Wie berechne ich CFD-Steuern (Beispielrechnung)?

Gewinn minus Sparer-Pauschbetrag ergibt die Bemessungsgrundlage. Darauf entfallen 25 % Steuer, 5,5 % Soli auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Beispiel: 5.000 € Gewinn abzüglich 1.000 € Pauschbetrag sind 4.000 €; ohne Kirchensteuer ergeben 26,375 % eine Steuer von 1.055 €.

Wie kann ich steuerfreie Erträge durch den Freistellungsauftrag nutzen?

Der Freistellungsauftrag verteilt den Sparer-Pauschbetrag auf Anbieter, die die Steuer abführen. Bis zu dieser Höhe wird nichts abgezogen. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigen. Bei Anbietern ohne Steuerabzug greift der Pauschbetrag in der Steuererklärung.

Muss ich Trading-Gewinne in meiner Steuererklärung angeben?

Die Steuerpflicht besteht immer. Hat der Anbieter keine Steuer abgeführt, müssen Gewinne und Verluste in der Anlage KAP erklärt werden. Wurde die Steuer bereits einbehalten, ist sie in der Regel abgegolten; die Anlage KAP ist dann nur in Sonderfällen wie der Günstigerprüfung nötig.