Faktencheck 2026 · Steuerabzug bei CFD-Brokern
Welcher CFD Broker führt Steuern automatisch ab? Die ehrliche Antwort 2026
Kurz gesagt: Nur Anbieter, die als inländische Zahlstelle auftreten, führen die Abgeltungsteuer für Sie ab. Das ist nicht an die BaFin-Aufsicht oder an ein deutsches Büro geknüpft. Hier steht, wie der Mechanismus funktioniert und welche Angaben wir bei den Anbietern belegen konnten.
- 4 Anbieter anhand ihrer Angaben geprüft
- 26,375% Gesamtsteuer ohne Kirchensteuer
- 2 Anbieter mit belegtem Steuerabzug
Das Wichtigste in Kürze
- Steuerabzug setzt die Rolle als inländische Zahlstelle bzw. depotführende Stelle voraus.
- Pepperstone GmbH: führt laut Anbieter für Privatkunden in Deutschland ab.
- CMC Markets Germany: nimmt laut Steuer-FAQ den Abzug der Kapitalertragsteuer automatisch vor.
- XTB: führt nicht ab, Selbstdeklaration in der Anlage KAP.
- Libertex: Auf libertex.com/de fehlt eine Angabe zum Steuerabzug; Selbstdeklaration einplanen.
- Weitere Anbieter nennen wir erst nach Prüfung der Primärquelle.
So funktioniert der automatische Steuerabzug bei CFD-Brokern
Die Abgeltungsteuer wird an der Quelle erhoben, wenn eine Stelle im Inland die Erträge auszahlt oder gutschreibt und das Konto führt. Diese inländische Zahlstelle berechnet Steuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, zieht sie vom Konto und überweist sie ans Finanzamt. Für Sie bedeutet das: Sie bekommen den Nettoertrag, die Steuer ist mit dem Abzug abgegolten.
Was genau abgeführt wird
Es sind 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer und ggf. Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %). Ohne Kirche macht das 26,375 %. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Beispiel: Bei 5.000 € Gewinn und ausgeschöpftem Pauschbetrag fallen 4.000 € × 26,375 % = 1.055 € Steuer an. Sätze, Kirchensteuer und eine Beispielrechnung mit drei Szenarien stehen im Leitfaden CFD Steuer Deutschland.
Deutscher Broker oder deutsche Niederlassung?
Entscheidend ist, wer Ihr Konto führt. Ein EU-Broker mit deutscher Niederlassung ist zwar bei der BaFin eingetragen, führt Konten aber oft zentral im Ausland; dann gibt es keinen Steuerabzug. Ein deutsches Unternehmen, das Konten selbst führt, kann Steuern abführen. Prüfen Sie daher im Kontovertrag, welche Gesellschaft Vertragspartner ist.
Nichtveranlagungsbescheinigung und Günstigerprüfung
- Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt für Personen mit so geringem Einkommen, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Sie wird beim Finanzamt beantragt und beim Anbieter hinterlegt.
- Die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) wendet in der Steuererklärung den persönlichen Steuersatz an, wenn er unter 25 % liegt.
Welche Anbieter wir belegen können
Wir führen hier nur Anbieter, bei denen eine Aussage zum Steuerabzug auf der offiziellen Anbieterseite steht. Das ist bewusst keine vollständige Liste. Die Quellen sind unter Methodik beschrieben.
| Anbieter | Steuerabzug für Kunden in Deutschland | Was heißt das für Sie? |
|---|---|---|
| Pepperstone GmbH (Düsseldorf) | Ja laut Hilfeseite beim Schließen einer Gewinnposition | Kein eigener Eintrag dieser Erträge in der Anlage KAP nötig (Rückfragen beim Anbieter) |
| CMC Markets Germany GmbH (Frankfurt) | Ja laut Steuer-FAQ automatischer Abzug der Kapitalertragsteuer, soweit gesetzlich vorgesehen | Steuerbescheinigung kommt automatisch; Verlustbescheinigung auf Antrag bis 15. Dezember |
| XTB | Nein laut Help Center | Erträgnisaufstellung verwenden, Erträge selbst erklären |
| Libertex (Indication Investments Ltd, Zypern) | Keine Angabe auf der Anbieterseite gefunden | Selbstdeklaration einplanen und beim Anbieter nachfragen |
Zu CMC Markets: cmcmarkets.com/de-de. Zu Pepperstone: pepperstone.com/de. Zu XTB: xtb.com/de. Zu Libertex: libertex.com/de Anzeige.
Warum viele Auslandsbroker keine Steuer abführen
Der Mythos lautet: BaFin-regulierte Niederlassung gleich automatische Steuer. Tatsächlich begründet die Registrierung bei der BaFin nicht die Rolle als inländische Zahlstelle. XTB etwa führt EU-Kundenkonten am Hauptsitz in Warschau und führt für deutsche Kunden keine Abgeltungsteuer ab. Das macht den Anbieter nicht schlechter, verschiebt aber die Pflicht zur Erklärung auf den Anleger.
Automatik oder Selbstdeklaration: Ein sachlicher Vergleich
Keine Variante ist grundsätzlich besser. Mit Steuerabzug sparen Sie Aufwand und vermeiden Fehler. Ohne Abzug behalten Sie das volle Kapital bis zur Veranlagung und müssen die Erklärung selbst erstellen.
Steuerstundung und Rechenbeispiel
Bei Selbstdeklaration steht die Steuer erst nach der Veranlagung an. Das Kapital kann in der Zwischenzeit weiterarbeiten, wenn der Handel läuft. Das ist ein Liquiditäts- und kein Steuervorteil. Illustratives Beispiel mit 10.000 € Startkapital, 20 % Rendite pro Jahr, 26,375 % Steuer, Pauschbetrag bereits verbraucht, Steuerzahlung vereinfacht am Ende von Jahr 2:
| Steuerabzug laufend | Selbstdeklaration | |
|---|---|---|
| Gewinn Jahr 1 | 2.000 €, Steuer 527,50 € → 11.472,50 € | 2.000 €, kein Abzug → 12.000 € |
| Gewinn Jahr 2 | 2.294,50 €, Steuer 605,17 € | 2.400 € |
| Steuer gesamt | 1.132,67 € | 1.160,50 € (4.400 € × 26,375 %) |
| Kapital nach Jahr 2 | 13.161,83 € | 13.239,50 € |
Der Unterschied liegt bei rund 78 € über zwei Jahre. Er setzt voraus, dass das Kapital in beiden Jahren Gewinn bringt. Bei Verlusten dreht sich der Effekt um, und Fehler in der Erklärung können Nachzahlungen kosten. Das Beispiel ist eine Modellrechnung, keine Prognose.
Pflichten bei ausländischen Brokern
Ein Konto im Ausland schafft keine steuerliche Anonymität. Deutschland nimmt seit 2017 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil; Finanzinstitute in teilnehmenden Staaten melden Kontoinhaberdaten an ihre Behörden, die sie an die Heimatländer weitergeben. Wer Erträge nicht erklärt, riskiert Nachzahlungen und Strafen. Ob ein einzelner Anbieter unter den Austausch fällt, hängt vom Staat des Anbieters ab.
So prüfen Sie selbst, ob Ihr Broker Steuern abführt
- Öffnen Sie die Hilfeseiten oder Bedingungen des Anbieters und suchen Sie nach „Steuern“, „Abgeltungsteuer“ oder „Steuerbescheinigung“.
- Prüfen Sie im Kontovertrag, welche Gesellschaft Ihr Vertragspartner ist und wo sie sitzt.
- Fragen Sie den Support schriftlich: „Führt die Gesellschaft für in Deutschland steuerpflichtige Privatkunden Abgeltungsteuer auf CFD-Gewinne ab?“ Bewahren Sie die Antwort auf.
- Kontrollieren Sie nach dem ersten Gewinn die Abrechnung: Ist der Steuerabzug dort ausgewiesen?
- Fordern Sie nach Jahresende die Steuerbescheinigung oder Erträgnisaufstellung an.
Beispiel: CFD-Gewinn in der Anlage KAP erklären
Ein Anleger erzielt bei einem Anbieter ohne Steuerabzug 5.000 € Gewinn und 1.200 € Verlust, also 3.800 € Saldo. Er trägt die Ergebnisse getrennt in die Anlage KAP ein, das Finanzamt verrechnet beides und berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag. Steuerpflichtig sind 2.800 €, die Steuer liegt bei 2.800 € × 26,375 % = 738,50 €. Der Betrag wird mit dem Steuerbescheid fällig. Wer eine Kirchensteuerpflicht hat, zahlt entsprechend etwas mehr. Wie Verluste seit dem Wegfall der 20.000-Euro-Grenze verrechnet werden, erklärt der Leitfaden zur Verlustverrechnung und Anlage KAP.
Sonderfälle: Krypto-CFDs
Direkt gehaltene Kryptowerte können nach zwölf Monaten Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Krypto-CFDs sind aber Derivate ohne Besitz der Coins: Die Gewinne unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer. Bei komplexen Portfolios lohnt die Rücksprache mit einer Steuerberatung.
Entscheidungskriterien: So wählen Sie
- Handelsfrequenz: Wer selten handelt, profitiert eher von einem Anbieter mit Steuerabzug.
- Administrationsaufwand: Können und wollen Sie die Anlage KAP selbst pflegen?
- Verlustverrechnung: Mehrere Konten erfordern Verlustbescheinigungen und Fristen (15. Dezember).
- Steuersituation: Bei niedrigem Einkommen prüfen Sie Nichtveranlagung und Günstigerprüfung.
- Risiko: Hebel und Negativsaldoschutz ausreichend verstanden? Der Steuerabzug ändert nichts am Marktrisiko.
Häufige Fehler bei der CFD-Besteuerung
- BaFin gleich Steuerabzug: Prüfen Sie, wer das Konto führt.
- Erträge vom Auslandsbroker nicht erklärt: Sie bleiben steuerpflichtig, auch wenn nichts abgeführt wurde.
- Freistellungsauftrag mehrfach über 1.000 €: Die Summe über alle Anbieter darf den Pauschbetrag nicht übersteigen.
- Verlustbescheinigung vergessen: Ohne Antrag bis zum 15. Dezember lassen sich Verluste kaum über mehrere Konten verrechnen.
- Krypto-CFD als steuerfrei: Die Jahresfrist gilt hier nicht.
Fazit: Empfehlung nach Profil
Wenig Aufwand gewünscht: Ein Anbieter mit nachweisbarem Steuerabzug, derzeit belegt bei der Pepperstone GmbH und bei CMC Markets Germany. Häufig aktiv und gut organisiert: Auch ein Anbieter ohne Abzug kommt infrage, etwa XTB oder Libertex, wenn Sie die Anlage KAP sicher beherrschen. Weitere Anbieter ergänzen wir nach Prüfung. Zur individuellen Optimierung ist eine Steuerberatung der richtige Weg. Den Gesamtüberblick bietet die Startseite zu CFD Broker mit Abgeltungssteuer.
Selbstdeklaration geplant? Auf der Anbieterseite von Libertex sehen Sie Produkte, Bedingungen und Hinweise des Unternehmens.
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Wir gehen nicht von einem automatischen Steuerabzug aus. CFDs sind Hebelprodukte mit hohem Verlustrisiko.Redaktion
Die Inhalte werden von der Redaktion von CFD-Broker & Abgeltungssteuer erstellt und nach den Grundsätzen auf der Seite Methodik geprüft. Wir sind kein Steuerberater und geben keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Welcher CFD Broker führt Steuern automatisch ab?
Belegt haben wir bislang zwei Anbieter: Die Pepperstone GmbH führt laut ihrer Hilfeseite die Abgeltungsteuer für Privatkunden mit Steuerpflicht in Deutschland beim Schließen von Gewinnpositionen ab. CMC Markets Germany nimmt laut seiner Steuer-FAQ den Abzug der Kapitalertragsteuer automatisch vor. Weitere Anbieter nennen wir erst, wenn wir die Angabe beim Anbieter selbst nachlesen können.
Wird die Abgeltungssteuer bei CFDs automatisch abgeführt?
Nur wenn der Anbieter als inländische Zahlstelle agiert. Bei vielen Auslandsbrokern, auch mit deutscher Niederlassung, ist das nicht der Fall; dann müssen Sie Gewinne und Verluste selbst in der Anlage KAP erklären.
Wie wird CFD-Handel versteuert?
Als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Termingeschäfte) mit 25 % Abgeltungsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person bleibt steuerfrei.
Wie unterscheiden sich deutsche und ausländische Broker bei der Steuerabführung?
Deutsche Banken und Broker mit Zahlstellenfunktion behalten die Steuer ein und melden sie dem Finanzamt. Ausländische Anbieter tun das in der Regel nicht; die Erklärung liegt dann beim Anleger. Dessen Pflicht besteht unabhängig vom Sitz des Brokers.
Was sind die steuerlichen Pflichten bei CFD-Brokern im Ausland?
Sie müssen alle Gewinne und Verluste in der Steuererklärung angeben und Nachweise führen. Finanzinstitute in CRS-Staaten melden Kontodaten an die Steuerbehörden; Deutschland nimmt seit 2017 am Austausch teil. Nichtangabe kann zu Nachzahlung und Strafen führen.
Kann ich bei einem CFD-Broker einen Freistellungsauftrag einreichen?
Nur bei Anbietern, die den Steuerabzug vornehmen. Dort lässt sich der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) verteilen. Bei Anbietern ohne Steuerabzug nutzen Sie den Pauschbetrag in der Steuererklärung.
Sind Gewinne aus Krypto-CFDs nach einem Jahr steuerfrei?
Nein. Die einjährige Haltefrist gilt für direkt gehaltene Kryptowerte. Krypto-CFDs sind Derivate und unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer.